AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diesem ist es daher ausdrücklich untersagt, die erhaltenen Informationen, Unterlagen, Objektnachweise etc. ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, die zuvor eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt unser Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag (Kaufvertrag oder Mietvertrag) ab, so ist unser Kunde verpflichtet, uns die zwischen uns und unserem Kunden vertraglich vereinbarte Provision so zu entrichten, als wäre der Hauptvertrag mit unserem Kunden selber zustande gekommen.
§ 2
Ist ein von uns angebotenes Objekt unserem Kunden bereits bekannt, so hat dieser uns innerhalb von 5 Kalendertagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat unser Kunde uns im Wege des Schadensersaatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstehen, dass unser Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
§ 3
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen und von uns auf ihre Richtigkeit hin nicht überprüft werden konnten. Es ist somit Sache unseres Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Da wir Informationen nur weitergeben, übernehmen wir für ihre Richtigkeit keine Haftung.
§ 4
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermmittlung anvertraut worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.
§ 5
Ist Gegenstand des zwischen uns und unserem Auftraggeber geschlossenen Maklervertrag das Zustandebringen eines Mietvertrages, gilt für den Fall des Nichtzustandekommens eines Mietvertrages, dass der Auftraggeber von uns verpflichtet ist, uns die in Erfüllung des Auftrages nachweisbar entstandenen Auslagen (z.B. Inseratskosten, Schreibgebühren, Portoaufwand, etc.) zu erstatten. Kommt aufgrund unserer Tätigkeit ein Mietvertrag zustande, so schuldet unser Auftraggeber uns grundsätzlich nur die vereinbarte Maklercourtage gemäß nachstehendem Provisionssatz (zwei Nettomonatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer), es sei denn, die uns in Erfüllung des Auftrages nachweisbar entstandenen Auslagen überschreiten den Betrag einer Nettomonatsmiete der von unserem Auftraggeber aufgrund unserer Tätigkeit angemieteten Wohnung. In diesem Falle sind zusätzlich zur vereinbarten Maklercourtage die Aufwendungen durch den Auftraggeber zu erstatten, die über dem Betrag liegen,
der einer Nettomonatsmiete entspricht.
§ 6
Provision/Maklercourtage:
- Die angegebene Courtage ist mit Vertragsabschluß fällig
- im Falle einer Vermietung zwei Nettomonatsmieten zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.
§ 7
Für den Fall, das der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist, gilt zwischen ihm und dem Makler der Geschäftsort des Maklers als Erfüllung- und Gerichtsstand als vereinbart. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 8
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen uns und unserem Kunden durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
§ 9
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns ausgereichten Unterlagen, können wir keine Gewähr übernehmen. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil als Makler tätig zu sein.